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! Notwehr Paragraphen !

Die hier vorgestellten Paragraphen dienen nur zu Informationszwecken und stellen keinesfalls eine juristische Beratung dar. Ebenso haben wir die Aussagen der Gesetzestexte nicht auf Aktualität und Vollständigkeit geprüft. Für einen Rat oder Hilfe im juristischen Sinne, suchen Sie bitte einen kompetenten Anwalt auf.

Notwehr Paragraphen

Paragraph 32 StGB - Notwehr

Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Die entscheidenden Worte hier sind "gegenwärtig" und "rechtswidrig".

Paragraph 33 StGB - Notwehrüberschreitung

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Paragraph 34 StGB - Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderenabzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Paragraph 35 StGB - Entschuldigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach Paragrah 49 Abs. 1 zu mildern.

Paragraphen zu Sexualdelikten

 

Paragraph 177 StGB (Vergewaltigung)

Vergewaltigung im juristischen Sinne:

Durch das 33. Strafrechtsänderungsgesetz vom 1. Juli 1997 wurden die §§ 177 StGB Vergewaltigung und 178 StGB Sexuelle Nötigung durch den folgenden neuen § 177 StGB ersetzt.

Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung

Wer eine andere Person

1. mit Gewalt
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,
nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
3. das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

Auf Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2. das Opfer
a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Weiter relevante Paragraphen:
Paragraph 174 StGb Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen
Paragraph 176 StGb Sexueller Mißbrauch von Kindern
Paragraph 179 StGb Sexueller Mißbrauch Widerstandsunfähiger
Körperverletzung (Paragraph 223 StGB)
Nötigung (Paragraph 240 StGB)


Strafgesetzbuch Kurzbeschreibung
Inhalt: Strafgesetzbuch Betäubungsmittelgesetz Betäubungsmittel-VerschreibungsVO Einführungsgesetz zum StGB (Auszug)Grundgesetz (Auszug) Jugendgerichtsgesetz (Auszug) Ordnungswidrigkeitengesetz (Auszug) Straßenverkehrsgesetz (Auszug)Subventionsgesetz Versammlungsgesetz Wehrstrafgesetz Wirtschaftsstrafgesetz.

Klappentext
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